Grundsteuerreform 2025

10.10.2024
Reizthema Grundsteuerreform 2025
Warum die Pulsnitzer AfD-Fraktion am 10. Oktober 2024 für die Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B gestimmt hat.

Die Reform der Grundsteuer befindet sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen und Monaten haben zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ihren Grundbesitz erhalten.

Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer dann auf Grundlage der neuen Regeln und neuen Hebesätze der Gemeinden erhoben.

Dazu hat die Stadtverwaltung und der Stadtrat gemeinsam einen neuen Hebesatz für die Grundsteuer B 2025 festgelegt. Dieser Hebesatz gilt ab dem kommenden Jahr und bestimmt, wie viel Grundsteuer pro Euro Grundsteuerwert zu zahlen ist. Die Stadt ist verpflichtet dies zu tun. Kommt es zu keiner Neuregelung, wird die Grundsteuer ausgesetzt und für die Stadt entfällt eine ihrer zuverlässigsten Einnahmequellen. Der Anteil der Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute Grundstücke) an den gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden lag im letzten Jahrzehnt konstant bei 14 Prozent.

Die Reform der Grundsteuer soll nach dem Willen von Bund und Ländern aufkommensneutral umgesetzt werden. Das bedeutet, dass sich das Aufkommen der Grundsteuer nicht allein durch die Rechtsänderungen zum Jahr 2025 erhöhen soll. Vielmehr sollen die Gemeinden die Hebesätze so anpassen, dass auch bei veränderter Bewertung aller Grundstücke die Einnahmen jeder Gemeinde aus der Grundsteuer B vom Jahr 2024 zum Jahr 2025 insgesamt konstant bleiben

Die Aufkommensneutralität bezieht sich dabei nicht auf die einzelne Grundstückseigentümerin bzw. den einzelnen Steuerschuldner, sondern auf die Gemeinde insgesamt. Für die Einzelne bzw. den Einzelnen wird es aufgrund der neuen Wertansätze zu einer höheren oder niedrigeren Grundsteuerbelastung kommen

Wichtig zu wissen:

Da die neuen Grundsteuerwerte noch nicht für alle Grundstücke vorliegen und viele Einsprüche eingelegt wurden, ist es noch unklar, ob die Stadt durch die neuen Regelungen insgesamt mehr oder weniger Geld einnehmen wird. Die auf Seite des sächsischen Ministeriums für Finanzen für Pulsnitz vorgeschlagenen Hebesätze haben Daten mit Stand 31.März 24 zur Grundlage und sind daher nicht sehr aussagefähig.

Das bedeutet:

Erst gegen Ende 2025 werden die tatsächlichen Grundsteuereinnahmen der Stadt feststehen.

Da alle Grundstücke neu bewertet wurden, können sich Grundsteuerzahlungen für Grundstückseigentümer erhöhen oder verringern. Sollte sich herausstellen, dass die Stadt in Gesamtheit mehr oder weniger Geld einnimmt als geplant, wird der Hebesatz noch einmal angepasst werden.

Ziel ist es, eine Aufkommensneutralität zu erreichen, das heißt, dass die Stadt durch die Reform weder gewinnen noch verlieren soll.

Was bedeutet das für die Grundstückseigentümer?

Die Grundsteuerzahlungen für 2025 richten sich nach dem festgelegten Hebesatz. Es ist jedoch möglich, dass sich dieser Hebesatz in Zukunft noch einmal ändert.

Was kann man tun?

Besuchen Sie gern die Einwohnerversammlung am 12. November 2024 im Schützenhaus Pulsnitz. Dort stehen sowohl die Stadtverwaltung als auch die Stadträte und die Bürgermeisterin Rede und Antwort.